Die Einreichung der Abwesenheitsbescheinigung ersetzt nicht Ihre Pflicht, die Abwesenheit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich Ihrer*Ihrem Vorgesetzten mitzuteilen, da die Bearbeitung Ihrer Abwesenheitsbescheinigung aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Angelegenheiten einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Außerdem ist es bei Ihrer Abwesenheit erforderlich, dass zwischen Ihnen und Ihrer*Ihrem Vorgesetzten noch organisatorische Absprachen getroffen werden.
Soweit Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und der Arzt*die Ärztin eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erstellt hat, nutzen Sie bitte das Formular "Arbeitsunfähigkeitsmeldung mit eAU".
In den übrigen Fällen verwenden Sie das nachfolgende Formular. Es dient der Einreichung:
- der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
- der Bescheinigung über eine stationäre Behandlung (Liegebescheinigung),
- der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug zum Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes,
- der Bescheinigung über eine stationäre Mitaufnahme als Begleitperson,
- der Bescheinigung über Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation,
- der Bescheinigung über eine Eltern-Kind-Kur und
- der Bescheinigung über ein Beschäftigungsverbot an die Abteilung 3 - Personal.
Bitte geben Sie Ihren Nachnamen, Vornamen, Ihre Personalnummer (Nummer auf Ihrer Personalkarte unterhalb Ihres Namens) und den Abwesenheitszeitraum ein. Fügen Sie einen Scan / ein Foto der Bescheinigung als Anlage bei.
Nach Prüfung der eingegebenen Daten durch Abteilung 3 - Personal werden automatisch die Vorgesetzten oder andere berechtigte Personen entsprechend der von Ihnen eingegebenen universitären E-Mail-Adressen über den Abwesenheitszeitraum informiert. Mindestens eine E-Mail-Adresse muss ausgefüllt werden. Funktionale E-Mail-Adressen sind nicht erlaubt. Eine Überprüfung der E-Mail-Adressen-Personen auf ein berechtigtes Interesse zur Mitteilung erfolgt nicht. Zudem erhalten Sie – sofern Sie eine persönliche E-Mail-Adresse angegeben haben – eine Bestätigung per E-Mail, dass die Bescheinigung erfolgreich hochgeladen wurde. Diese Angabe ist freiwillig.
Für mögliche Nachfragen ist das Original der Abwesenheitsbescheinigung mindestens 1 Jahr aufzubewahren.
Bescheinigungen, die andere Abwesenheitsgründe betreffen (z. B. Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben oder zur Pflege von nahen Angehörigen), senden Sie bitte direkt auf dem Postweg oder in dringenden Fällen per E-Mail an die Abteilung 3 - Personal (personalabteilung@verwaltung.uni-halle.de). Das nachfolgende Formular ist hierfür nicht zu nutzen.